Mgr. Petr Schlesinger, Sekretär des Klubs der für die ČSSD gewählten Oberbürgermeister und Bürgermeister, informierte in einem Workshop über die kommunalpolitischen Voraussetzungen in Tschechien
„Eine schwere und mühevolle, aber auch spannende Aufgabe“
Zur Lage der tschechischen Kommunen - Reformen sind dringend notwendig
Mgr. Petr Schlesinger, Sekretär des Klubs der für die ČSSD gewählten Oberbürgermeister und Bürgermeister, setzte sich in seinem Beitrag mit der aktuellen Lage der Kommunen in Tschechien auseinander. Aus einem breiten Bündel der gegenwärtigen kommunalen Probleme in Tschechien wählte er drei zentrale Fragen aus, die, seiner Meinung nach, die größten Herausforderungen für die tschechischen Städte und Gemeinden darstellen: die enorme Anzahl der Kommunen, ihre allgemeine rechtliche Unsicherheit und die mangelhafte finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden.
Zu viele Kommunen in Tschechien
In Tschechien gebe es mehr als 6.250 Städte und Gemeinden. Bezogen auf die Gesamtfläche, die rund 22 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ausmacht, sei die Zahl der tschechischen Kommunen extrem hoch, was für die Kommunalpolitik in Tschechien ein ernstes Problem darstelle, so Schlesinger.
Vor der Wende im November 1989 gab es bereits in der damaligen Tschechoslowakei eine sehr hohe Anzahl an Städten und Gemeinden. Im Unterschied zu heute existierte aber im damaligen Kommunalrecht das Institut der Gesamtgemeinde. In den Jahren 1990 bis 1992, in der Zeit des sogenannten „wilden liberalismus“ in der Tschechoslowakei, wurde die Gesamtgemeinde als undemokratisch und als „längst überwunden“ abgeschafft und es entstanden parallel mehr als 2.000 neue Gemeinden, die sich meistens von den schon bestehenden Gemeinden abspalteten. In den ersten zwei Jahren nach der Wende erhöhte sich die Gesamtzahl der Gemeinden um 50 Prozent auf rund 6.200.
Diese enorme Zahl von Kommunen in Tschechien wurde bis heute nie reduziert. Bis weit in die 90er Jahre gab es im tschechischen Kommunalrecht keine Mindestgröße für eine neue Gemeinde. Eine Mindestgröße von 1.000 EinwohnerInnen kam erst im Jahr 2000, für die kommunale Realität in Tschechien eigentlich schon zu spät. Über 23 Prozent aller Gemeinden in Tschechien haben nur unter 100 Einwohnerinnen über 90 Prozent aller Gemeinden unter 2.000 EinwohnerInnen. In Tschechien gibt es nur vier Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (Prag, Brno, Pilsen und Ostrava).
Die kommunale Zersplitterung beeinträchtigt wesentlich die Rolle der tschechischen Kommunen in der öffentlichen Verwaltung schlechthin. Wegen der Zersplitterung und der sehr unterschiedlichen Gemeindegrößen ist eine sinnvolle und einheitliche Kommunalpolitik z.B. im sozialen Bereich kaum möglich. Aus der kommunalen Zersplitterung und dem Prinzip der Einheitsgemeinde, das es ähnlich wie in Österreich auch in Tschechien gibt, ergab sich mit der Zeit ein sehr uneffektives kommunalpolitisches System, das auf die nötigen staatlichen Eingriffe und Verbesserungen schon seit Jahrzehnten wartet.
Die einfachste Lösung wäre, eine umfangreiche Gebietsreform durchzuführen. Dies ist aber leider nicht in Sicht. Auch wenn sich alle politischen Parteien, einschließlich der sozialdemokratischen Partei CSSD, der zu großen Zersplitterung der Kommunen bewusst sind, findet sich in ihren politischen Programmen wegen der Unpopularität dieses Themas keine Gebietsreform. Auch die kommunalen Spitzenverbände in
Tschechien verteidigen nach außen die heutige Zahl der Städte und Gemeinden und stellen sich als Beschützer des Prinzips der Einheitsgemeinde dar, auch wenn sich dieses als kontraproduktiv erwiesen hat. So befindet sich das kommunale System in Tschechien schon seit langer Zeit in der Sackgasse.
Rechtliche Unsicherheit für die tschechischen Kommunen
Das kommunale System in Tschechien sei in einem ständigen Entwicklungsprozess, so Schlesinger weiter. Die mit der Wende 1989 begonnene Übergangsphase dauere immer noch an. Die Städte und Gemeinden Tschechiens befänden sich in einer großen rechtlichen Unsicherheit. Neben der Zersplitterung der kommunalen Sphäre in Tschechien zähle gerade diese zu den größten kommunalpolitischen Problemen.
Es gibt mehrere Gründe für die rechtliche Unsicherheit der tschechischen Kommunen. In den Jahren 1948 bis 1989 herrschte eine lange rechtliche Diskontinuität, die eine permanente Übergangsphase des kommunalen Systems in Tschechien bewirkt hat. Überdies gibt es zu wenig konkrete verfassungsrechtliche Garantien für die Kommunen in der tschechischen Verfassung. Darüber hinaus gibt es zu wenig Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf die kommunale Sphäre, und diese ist zudem oft uneinheitlich. Nach mehr als 25 Jahren ihrer Existenz in der demokratischen Form wissen die Gemeinden in Tschechien nicht genau, was ihre Aufgaben eigentlich sind, ob sie das Recht auf eine nachhaltige Finanzierung vom Staat haben, und vor allem, wo die Grenzen des staatlichen Eingriffes in die kommunale Selbstverwaltung liegen.
Das Warten auf die fehlende Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichtshofs hat einen spezifischen Grund. In Tschechien existiert zwar (ähnlich wie in den deutschen Ländern) das rechtliche Instrument der Kommunalverfassungsbeschwerde, dieses darf aber in Tschechien (im Gegensatz zu Deutschland) nicht gegen ein Gesetz angewendet werden. Mit Hilfe der Kommunalverfassungsbeschwerde kann man in Tschechien nur „einen Eingriff“ des Staates in die kommunale Selbstverwaltung, nicht aber das Gesetz selbst, anfechten. Ein Gesetz kann nach tschechischem Verfassungsrecht nur von einer Gruppe von Abgeordneten oder Senatoren angefochten werden. Die Anfechtung eines Gesetzes kommt in Tschechien zwar relativ oft vor, geschieht aber vorwiegend nicht aus Gründen kommunaler Betroffenheit. Oftmals sind Entscheidungen des tschechischen Verfassungsgerichtshofs zu Sachverhalten, die für die Kommunalpolitik von großer Bedeutung sind, mehr oder weniger Nebenprodukte von Verfassungsbeschwerden Dritter.
Ein Beispiel: Ähnlich wie in manchen deutschen Ländern oder in Österreich, üben die tschechischen Kommunen ihre aufgaben sowohl im eigenen, als auch im übertragenen Wirkungskreis aus. Die tschechischen Kommunen sollten theoretisch im eigenen Wirkungskreis nur die freiwilligen Aufgaben oder Pflichtaufgaben ohne Weisung ausüben. Im übertragenen Wirkungskreis sollte es nur staatliche Aufgaben
geben. Eine Zwischenform der kommunalen Aufgaben sollte im tschechischen Kommunalrecht nicht existieren. Die Realität sieht aber anders aus. So finden sich im tschechischen Kommunalrecht beispielsweise auch Pflichtaufgaben nach Weisung. Die Finanzierung dieser Aufgaben ist oft mangelhaft oder fehlt komplett. Im Gegensatz zur zurückhaltenden Position im Hinblick auf eine Gebietsreform setzen sich die kommunalen Spitzenverbände in Tschechien mit Nachdruck gegen die rechtliche Unsicherheit der Kommunen ein. Es wird intensiv über eine Verfassungsänderung in Tschechien gesprochen, die mehr Rechtssicherheit für die kommunale Ebene bringen soll. So wird eine eindeutige Definition des Begriffes der „kommunalen Selbstverwaltung“ in der Verfassung vorgeschlagen, die Einführung des Konnexitätsprinzips und der Kommunalverfassungsbeschwerde auch gegen Gesetze. In der gegenwärtigen Debatte werden oft das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wie auch die Verfassungen der jeweiligen Bundesländer, oder die österreichische Verfassung als Inspirationsmuster zur Hand genommen.
Mangelhafte finanzielle Ausstattung der Kommunen
Laut Petr Schlesinger bilden Steuereinnahmen die wichtigste Einnahmequelle der tschechischen Kommunen: vor allem ein Anteil an der Mehrwertsteuer und ein Anteil an der Einkommensteuer für natürliche und juristische Personen. Im Unterschied zu Deutschland sei die Möglichkeit der Ausnutzung des Hebesatzes bei der Grundsteuer sehr begrenzt und die Grundsteuer als solche bilde deshalb keine wichtige Einnahmequelle.
Eine Gewerbesteuer gibt es in Tschechien nicht. In der aktuellen Debatte zu den Kommunalfinanzen stehen vor allem das fehlende Konnexitätsprinzip und die Einbeziehung anderer Arten von Steuern in die kommunalen Finanzen, z. B. die Grunderwerbsteuer, im Vordergrund. Auch eine Erhöhung des Anteils an der Mehrwertsteuer für die tschechischen Kommunen ist im Gespräch. Der übertragene Wirkungskreis wird getrennt vom eigenen Wirkungskreis finanziert. Der Staat leistet jedes Jahr den Kommunen eine spezielle Zuweisung für die Ausübung der staatlichen Verwaltung. Dabei werden je nach Umfang der Ausübung der staatlichen Verwaltung drei Arten von Gemeinden in Tschechien unterschieden, die dann die spezielle Zuweisung in verschiedener Höhe vom Staat erhalten.
Diese Zuweisung beträgt in ihrer Gesamtsumme durchschnittlich nur ca. 70 Prozent der faktischen Kosten, die den Städten und Gemeinden durch die staatliche Verwaltung wirklich entstehen. Die fehlenden 30 Prozent werden von den finanziellen Mitteln bezahlt, die für den eigenen Wirkungskreis bestimmt sind. Die tschechischen Kommunen dotieren so den Staat. Die Zuweisung sollte künftig entsprechend dem Konnexitätsprinzip auch 100 Prozent der faktischen Kosten beinhalten.
Fazit
„Die oben beschriebenen Fragen stehen schon seit langer Zeit im Mittelpunkt der kommunalpolitischen Diskussion in Tschechien, an der sich auch die im Jahr 2011 gegründete sozialdemokratische Plattform mit dem Namen „Klub der Bürger- und Oberbürgermeister der tschechischen sozialdemokratischen Partei“ aktiv beteiligt“, so Petr Schlesinger. Es sei die erste und bis jetzt einzige Plattform einer politischen Partei in Tschechien überhaupt, die sich mit kommunalpolitischen Fragen beschäftige. „Der Klub setzt sich zum Ziel, dass es gerade die sozialdemokratische Partei ist, die als erste Lösungsvorschläge für die wichtigsten kommunalen Themen in Tschechien der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Besonders wichtig ist die Gebietsreform, die gerade von der CSSD in der Zukunft vorbereitet und realisiert werden sollte. Es ist eine schwere und mühevolle, aber auch spannende Aufgabe, die kommunalpolitischen Themen in der politischen Diskussion auf der nationalen Ebene voranzubringen“, so Schlesinger in seinem Fazit.